Leistungserstattung
Bei uns kann Jeder behandelt werden.
Alle Leistungen sind Selbstzahlerleistungen.
Erstattungsmöglichkeiten sind:
- Private Krankenversicherungen, wenn Sie Behandlungen auf Grund einer ärztlichen Verordnung erhalten.
- Private Krankenversicherung mit Erstattung von Heilpraktikerleistungen.
- Private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen.
- Als „reiner“ Selbstzahler ohne Erstattung durch eine Versicherung, können Leistungen unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an.