Erstattung


Leistungserstattung

Bei uns kann Jeder behandelt werden.
Alle Leistungen sind Selbstzahlerleistungen.
Erstattungsmöglichkeiten sind:

  • Private Krankenversicherungen, wenn Sie Behandlungen auf Grund einer ärztlichen Verordnung erhalten.
  • Private Krankenversicherung mit Erstattung von Heilpraktikerleistungen.
  • Private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen.
  • Als „reiner“ Selbstzahler ohne Erstattung durch eine Versicherung, können Leistungen unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an.

 

Vergleiche Zusatzversicherung Heilpraktiker